Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Touren und Fahrtechnik-Kurse

1. Anbieter

Veranstalter der Touren und Fahrtechnik-Kurse ist:

Radwerk Hall GmbH
Ringstraße 72
74523 Schwäbisch Hall

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von Radwerk Hall angebotenen Mountainbike-Touren, Fahrtechnik-Kurse und Guidings.

Die jeweilige Kursbeschreibung auf der Website ist Bestandteil der Buchung. Dort werden insbesondere Termin, Treffpunkt, Dauer, Preis, Leistungsumfang und erforderliches Fahrniveau angegeben.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website oder über einen anderen vom Veranstalter angebotenen Buchungsweg.

Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchungsanfrage ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Radwerk Hall die Anmeldung per E-Mail bestätigt.

Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, bei der Anmeldung vollständige und richtige Kontaktdaten anzugeben.

4. Teilnahmegebühr und Bezahlung

Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Teilnahmegebühr ist vor Kursbeginn nach den Angaben in der Buchungsbestätigung zu bezahlen.

Der Veranstalter kann den Kursplatz bis zum Eingang der Zahlung reservieren. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, kann der Veranstalter den Platz nach vorheriger Erinnerung anderweitig vergeben.

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Die Kurse und Touren werden zu einem bestimmten Termin angeboten und sind Freizeitveranstaltungen.

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht bei einem vorgesehenen spezifischen Termin oder Zeitraum grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die nachfolgenden Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

6. Stornierung durch den Teilnehmer

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

Bei einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:

  • bis 5 Kalendertage vor dem Kurstermin: kostenfreie Stornierung;
  • 3 bis 4 Kalendertage vor dem Kurstermin: 50 Prozent der Teilnahmegebühr;
  • weniger als 3 Kalendertage vor dem Kurstermin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, wird nur eine Bearbeitungspauschale von 10 Euro berechnet. Der Nachweis eines geringeren Bearbeitungsaufwands bleibt möglich.

Der Teilnehmer kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen des gebuchten Kurses erfüllt.

7. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin ist bis fünf Kalendertage vor Kursbeginn nach Abstimmung mit dem Veranstalter möglich.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Preisunterschiede zwischen den Kursen oder Terminen sind entsprechend auszugleichen.

8. Absage oder Änderung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann einen Kurs absagen oder verschieben, wenn:

  • die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
  • der Guide erkrankt oder kurzfristig ausfällt;
  • Wetter-, Wege- oder Bodenverhältnisse eine sichere Durchführung nicht zulassen;
  • behördliche Anordnungen oder Sperrungen entgegenstehen;
  • andere nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Die Teilnehmer werden so früh wie möglich über die Absage oder Änderung informiert.

Bei einer vollständigen Absage können die Teilnehmer zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Teilnahme an einem angebotenen Ersatztermin;
  • Ausstellung eines Gutscheins in Höhe der gezahlten Teilnahmegebühr;
  • Erstattung der gezahlten Teilnahmegebühr.

Kann ein Kurs aus Sicherheitsgründen erst nach Beginn abgebrochen werden, wird abhängig vom bereits erbrachten Leistungsumfang eine angemessene Ersatzlösung angeboten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

9. Wetter und Streckenbedingungen

Mountainbike-Kurse und Touren finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen oder wechselhaftem Wetter statt.

Der Veranstalter entscheidet unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterlage, der Streckenverhältnisse und der Sicherheit der Teilnehmer, ob der Kurs durchgeführt, angepasst, verlegt, unterbrochen oder abgesagt wird.

Die Strecke und die Übungen können kurzfristig geändert werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der örtlichen Bedingungen erforderlich ist. Der wesentliche Charakter des gebuchten Kurses bleibt dabei erhalten.

Die Entscheidung, nicht an einem stattfindenden Kurs teilzunehmen, liegt beim Teilnehmer. In diesem Fall gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

10. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen dürfen Personen, die:

  • das in der Kursbeschreibung genannte Mindestalter erreicht haben;
  • gesundheitlich in der Lage sind, an der Tour oder dem Kurs teilzunehmen;
  • über das für die gebuchte Kursstufe erforderliche Fahrkönnen verfügen;
  • ein technisch geeignetes und verkehrs- beziehungsweise betriebssicheres Mountainbike verwenden;
  • die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen;
  • den Anweisungen des Guides Folge leisten.

Die Selbsteinschätzung bei der Anmeldung muss wahrheitsgemäß erfolgen.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen, früheren Verletzungen oder anderen Umständen, die für die sichere Teilnahme erheblich sein können, ist vor der Buchung ärztlich zu klären, ob eine Teilnahme möglich ist.

Der Veranstalter führt keine medizinische Untersuchung oder gesundheitliche Eignungsprüfung durch.

11. Minderjährige Teilnehmer

Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn:

  • das in der Kursbeschreibung festgelegte Mindestalter erreicht ist;
  • eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt; und
  • die sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Bei Teilnehmern unter 16 Jahren kann der Veranstalter verlangen, dass eine erziehungsberechtigte oder ausdrücklich bevollmächtigte volljährige Person teilnimmt oder während des Kurses erreichbar ist.

Die konkreten Altersanforderungen können je nach Kursstufe und Strecke abweichen.

12. Fahrrad und Ausrüstung

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bringt jeder Teilnehmer ein eigenes geeignetes Mountainbike mit.

Das Fahrrad muss technisch einwandfrei und für den jeweiligen Kurs sowie das befahrene Gelände geeignet sein. Dies betrifft insbesondere:

  • Bremsen;
  • Reifen;
  • Laufräder;
  • Lenker und Vorbau;
  • Schaltung und Antrieb;
  • Fahrwerk;
  • Pedale;
  • sicherheitsrelevante Verschraubungen.

Vor Beginn kann ein kurzer Sicht- und Funktionscheck durchgeführt werden. Dieser ersetzt keine vollständige Werkstattinspektion und begründet keine Garantie für die technische Mangelfreiheit des Fahrrads.

Stellt der Guide einen sicherheitsrelevanten Mangel fest, kann der Teilnehmer bis zur Beseitigung des Mangels von einzelnen Übungen oder vom gesamten Kurs ausgeschlossen werden.

Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht, wenn der Teilnehmer den ungeeigneten oder mangelhaften Zustand seines Fahrrads zu vertreten hat.

13. Helmpflicht und Schutzausrüstung

Während des gesamten fahrpraktischen Teils besteht Helmpflicht.

Der Helm muss:

  • für das Mountainbiken geeignet sein;
  • richtig eingestellt sein;
  • unbeschädigt sein; und
  • ordnungsgemäß getragen werden.

Je nach Kurs können weitere Protektoren vorgeschrieben oder empfohlen werden, insbesondere:

  • Handschuhe;
  • Knieprotektoren;
  • Ellenbogenprotektoren;
  • Rückenprotektor;
  • geeignete Brille;
  • festes Schuhwerk;
  • Fullface-Helm.

Die für den jeweiligen Kurs erforderliche oder empfohlene Ausrüstung wird in der Kursbeschreibung oder der Buchungsbestätigung genannt.

14. Verhalten während des Kurses

Die Teilnehmer müssen den Sicherheitsanweisungen des Guides Folge leisten und ihr Fahrverhalten an das eigene Können, das Gelände, die Sicht- und Wetterverhältnisse sowie andere Personen anpassen.

Insbesondere sind einzuhalten:

  • ausreichender Sicherheitsabstand;
  • rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Wegenutzern;
  • angepasste Geschwindigkeit;
  • vereinbarte Halte- und Sammelpunkte;
  • örtliche Wegeregeln und Sperrungen;
  • Anweisungen zum Befahren oder Auslassen einzelner Streckenabschnitte.

Jeder Teilnehmer entscheidet bei einer Übung im Rahmen der eigenen Fähigkeiten selbst, ob er diese ausführen kann. Unsicherheiten sind dem Guide vor der Übung mitzuteilen.

15. Alkohol, Drogen und Medikamente

Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.

Dies gilt auch für Medikamente, wenn diese die Reaktions-, Wahrnehmungs- oder Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

In diesen Fällen kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht grundsätzlich nicht.

16. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter kann einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser:

  • die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt;
  • kein geeignetes oder sicheres Fahrrad mitführt;
  • die vorgeschriebene Schutzausrüstung nicht trägt;
  • falsche Angaben über sein Fahrniveau gemacht hat;
  • wiederholt gegen Sicherheitsanweisungen verstößt;
  • andere Teilnehmer oder Wege­nutzer gefährdet;
  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
  • sich gegenüber anderen Personen grob unangemessen verhält.

Vor einem Ausschluss soll der Teilnehmer grundsätzlich auf sein Verhalten hingewiesen werden, sofern die Situation nicht sofortiges Handeln erfordert.

Hat der Teilnehmer den Ausschluss zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

17. Allgemeine Risiken und Eigenverantwortung

Mountainbiking ist mit typischen Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere:

  • Stürze;
  • Zusammenstöße;
  • Hindernisse;
  • Wurzeln, Steine und loses Gelände;
  • Nässe, Schlamm und wechselnde Bodenverhältnisse;
  • Materialschäden und technische Defekte;
  • Fehlverhalten anderer Wege­nutzer;
  • körperliche Überlastung.

Die Teilnahme erfolgt in eigener sportlicher Verantwortung. Der Teilnehmer muss Geschwindigkeit und Fahrweise jederzeit an seine persönlichen Fähigkeiten und die jeweiligen Bedingungen anpassen.

Die Teilnahme auf eigene Verantwortung bedeutet jedoch keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung des Veranstalters.

18. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • bei arglistigem Verhalten;
  • im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Haftungsregelungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und eingesetzten Guides des Veranstalters.

19. Schäden durch Teilnehmer

Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft am Eigentum des Veranstalters, anderer Teilnehmer oder sonstiger Dritter verursacht.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

20. Persönliche Gegenstände

Für Fahrräder, Ausrüstung, Fahrzeuge und andere persönliche Gegenstände der Teilnehmer gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Wertgegenstände und nicht benötigte Gegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt am Treffpunkt oder in Fahrzeugen zurückgelassen werden.

21. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, werden nur mit entsprechender Einwilligung für Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecke verwendet.

Die Teilnahme am Kurs ist nicht von einer solchen Einwilligung abhängig.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

22. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anmeldung, Durchführung des Kurses und Kommunikation mit den Teilnehmern verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

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